DATENCHECK wird für die Veröffentlichung vorbereitet. Die Bestellung, der Versand und die Annahme echter Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Bitte derzeit keine echten Personendaten eingeben.
Privater Formularservice für Österreich
Kredit abgelehnt? Verstehen Sie, welche Daten verwendet wurden.
Wenn die Bank Ihren Antrag ablehnt, können Sie Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten und relevante Datenquellen anfordern.
Privater Service · Keine Behörde · Keine Rechtsberatung · Keine Erfolgsgarantie
Kennen Sie diese Fragen?
Beispielhafte Fragen – keine echten Kundenbewertungen
Privater Formularservice für Österreich
Privatkonkurs beendet? Welche Daten sind noch sichtbar?
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens können weiter Einträge vorhanden sein. Prüfen Sie Informationen bei Auskunfteien und unterscheiden Sie diese von gerichtlichen Daten.
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Wählen Sie Ihr Anliegen. Die nächsten Schritte passen sich automatisch an. Die eigentlichen Antrags-PDFs bleiben auf Deutsch.
✓
Vorherigen Entwurf fortsetzen
Ihre zuletzt vorbereiteten Angaben können erneut geöffnet werden.
Letzte Mehrfachauswahl fortsetzen
Bereits ausgewählte Empfänger und Unterlagen wieder ansehen.
SCHRITT 1 VON 6 · IHR ANLIEGEN
Was belastet Sie gerade?
Wählen Sie Ihr Anliegen – wir zeigen Ihnen die passenden Möglichkeiten.
01 Anliegen wählen02 Stelle auswählen03 Antrag erhalten
Kein passendes Thema gefunden. Sie können trotzdem direkt unten eine Stelle auswählen.
SCHRITT 1 VON 6 · IHRE MÖGLICHKEITEN
Das können Sie jetzt tun
Hier sehen Sie den Zweck des Antrags. Weiter geht es zur richtigen Stelle; eine Antwort erhält später nur der Kunde.
Was dieser Antrag bewirken soll
Was eine Auskunft enthalten kannWas nicht garantiert werden kann
SCHRITT 2 VON 6 · EMPFÄNGER WÄHLEN
An welche Stelle soll der Antrag gehen?
Wählen Sie das Unternehmen oder die zuständige Stelle. Es werden nur passende Branchen angeboten. Die Anträge werden getrennt je Empfänger erstellt.
Warum empfehlen wir diese Stellen?
DATENCHECK · GEMEINSAMES AUSKUNFTSPAKET
Wen möchten Sie anfragen?
Bei einer Kreditabsage oder schlechten Bonität ist eine einzelne Auskunft oft nicht genug. Wählen Sie mehrere Stellen. DATENCHECK erstellt für jede ausgewählte Stelle ein eigenes Schreiben.
1. Insolvenzdatei / Gericht – eigener Vorgang
Bei vollständig erfülltem, rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan kann die betroffene Person beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag nach § 256 Abs. 3 IO auf vorzeitige Beendigung der öffentlichen Einsicht stellen. Das ist kein DSGVO-Löschungsantrag an KSV oder CRIF.
Für die Erstellung benötigt man insbesondere das zuständige Insolvenzgericht, die Geschäftszahl, Angaben zum Zahlungsplan und Unterlagen, die seine vollständige Erfüllung nachweisen. Das Gericht entscheidet über den Antrag.
Gerichtsverfahren finden
Öffnen Sie die amtliche Insolvenzdatei und kontrollieren Sie das zuständige Gericht und die Geschäftszahl. Eine automatisierte Übernahme ist derzeit nicht freigegeben.
Schritt 1: Ihr Verfahren auswählen
Geben Sie im Test einen erfundenen Namen ein. Wählen Sie anschließend den passenden amtlichen Treffer aus. Gericht und Geschäftszahl werden in den nächsten Schritt übernommen.
Gerichtliche Anträge und die Beurteilung ihrer Zulässigkeit benötigen fachliche Prüfung durch befugte Personen. Kein angebotener Vertretungs- oder Rechtsberatungsservice. Wählen Sie zuerst Ihr Verfahren aus den amtlichen Treffern. Danach erfassen Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Angaben und die Zahlungsnachweise.
Angaben zum Gerichtsantrag
Nur für vollständig erfüllte rechtskräftig bestätigte Zahlungs- oder Sanierungspläne. Die nötigen Nachweise muss der Antragsteller selbst beilegen.
2. Zusätzlich nur nach Wunsch: Separate KSV-/CRIF-Auskunft beantragen. Die Auskunfteien sind nicht die zuständige Stelle für die öffentliche Insolvenzdatei.
Die rechtlich erforderlichen Schritte und Unterlagen können hier vorbereitet werden. Die kostenpflichtige Bestellung und eine Einreichung sind derzeit nicht verfügbar.
Zusätzlich: die Bank, die den Kredit abgelehnt hat
Die Bank kann andere Informationen über Sie haben als KSV oder CRIF, etwa den Kreditantrag, personenbezogene interne Vermerke und Bewertungen. Deshalb empfehlen wir auch eine eigene Auskunft bei der ablehnenden Bank.
Ein nicht bestätigter Datenschutzkontakt kann nicht in das automatische Paket übernommen werden. Sie können die weiteren Stellen trotzdem anfragen.
Die ablehnende Bank fehlt noch.
Wir empfehlen, neben KSV und CRIF auch die konkrete Bank zu fragen, welche personenbezogenen Angaben für die Kreditentscheidung verwendet wurden.
Nur die richtige juristische Bank wird übernommen. Bei unbestätigtem Datenschutzkontakt ist keine Dokumentfreigabe möglich. Sie können auch zunächst nur die Auskunfteien auswählen.
Welche weiteren Auskunfteien kommen infrage?
Je nach Datennutzung kann auch Creditreform relevant sein. In Österreich sind die regionalen Gesellschaften zu unterscheiden. DATENCHECK nimmt sie erst ins automatisch erstellte Paket auf, wenn der genaue Verantwortliche geprüft ist. Creditreform-Datenschutzinformationen ansehen ↗
Die zusätzlich wählbare Dun & Bradstreet Austria GmbH hat ein eigenes Verfahren zur privaten Selbstauskunft. Offizielles Formular ansehen ↗
2 separate Auskunftsanträge ausgewählt
Preis für die ausgewählten Auskunftsanträge:Wird berechnet …
Für jede gewählte Stelle wird ein eigener Antrag erstellt. Das gesetzliche Auskunftsrecht bei den Stellen ist grundsätzlich kostenlos. Gerichtsanträge sind nicht Teil dieses Preises.
Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei den Stellen selbst ist grundsätzlich unentgeltlich. DATENCHECK verkauft nicht die Daten; im späteren Echtbetrieb wäre nur die gesondert vereinbarte technische Formularerstellung kostenpflichtig. Diese Version simuliert 0,00 €.
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Zuerst die Branche auswählen
Damit erscheinen nur passende Anbieter. Sie können anschließend den genauen Namen suchen, zum Beispiel „Raiffeisenbank“, „Merkur“ oder „spusu“.
ANBIETER AUSWÄHLEN
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–
Lade Anbieter …
Kein Treffer. Prüfen Sie die Schreibweise oder nutzen Sie „Anbieter nicht gefunden“.
Diese Gesellschaft ist gelistet, aber der zuständige Datenschutzkontakt ist noch nicht geprüft. DATENCHECK kann dafür noch keine kostenpflichtige Bestellung freigeben.
Meine Firma ist nicht zu finden
Geben Sie den genauen Firmennamen ein, z. B. Ihren Arbeitgeber. Sie können die nächsten Schritte mit einem fiktiven, ungeprüften Empfänger ansehen. Ein kostenpflichtiger Antrag wird erst nach Prüfung des Datenschutzkontakts freigegeben.
Wozu brauchen wir den Empfänger? Ein Datenschutzantrag muss an die Stelle gehen, die für Ihre Daten verantwortlich ist. Ein unbestätigter Empfänger kann noch keine kostenpflichtige Bestellung erhalten.
SCHRITT 3 VON 4 · IHR GERICHTSANTRAG
Angaben für Ihren Gerichtsantrag
Wir haben die ausgewählten Verfahrensdaten übernommen. Prüfen Sie Gericht und Geschäftszahl. Ergänzen Sie erst jetzt Ihre persönlichen Angaben, das Erfüllungsdatum und die Nachweise. Das PDF wird erst ganz am Schluss erstellt.
SCHRITT 4 VON 4 · ANTRAG KONTROLLIEREN
Bitte prüfen Sie Ihren Antrag
Bitte prüfen Sie die Angaben. Erst danach wird das fiktive Test-PDF erstellt. Es erfolgt kein Versand.
SCHRITT 3 VON 6 · ANTRÄGE KONTROLLIEREN
Das fragen wir bei jeder Stelle an
Prüfen Sie, welche Datenkategorien wir bei welcher Stelle anfordern. Für jede ausgewählte Stelle wird ein eigenständiges Schreiben vorbereitet. Die Stellen antworten direkt an Sie. DATENCHECK empfängt und bearbeitet keine Antworten.
Wichtig: Ein Antrag bedeutet nicht, dass die Stelle negative Daten über Sie hat. Sie erfahren erst aus der Antwort, was vorhanden ist. Danach können falsche Angaben gegebenenfalls berichtigt oder Daten unter gesetzlichen Voraussetzungen gelöscht werden. DATENCHECK garantiert weder eine Löschung noch eine Kreditbewilligung.
SCHRITT 4 VON 6 · GEMEINSAMER ABSENDER
Ihre Daten nur einmal eingeben
Die Angaben werden nach technischer Freigabe für ausgewählte Schreiben übernommen. Damit die Stellen den Antrag zuordnen können, braucht es Ihren Namen und Ihre Anschrift. Bitte Ihre eigenen korrekten Angaben eingeben.
Identität und Unterlagen
Je nach Empfänger können zusätzlich Geburtsdatum, Unterschrift, eine Identitätsprüfung oder ein Nachweis zur Namens-/Adressänderung erforderlich sein. Ausweis und Meldezettel werden nicht pauschal angefordert. Im aktuellen Test können keine Ausweisdaten hochgeladen oder versendet werden; vor einem echten Antrag muss der sichere Nachweisweg der Stelle geprüft werden.
Diese Referenz erscheint nur im Antrag an die Bank, nicht in den Schreiben an Auskunfteien.
SCHRITT 5 VON 6 · ZAHLUNG UND FREIGABE
Ihre Anträge im Überblick
Prüfen Sie die ausgewählten Stellen und den vollständigen Gesamtpreis. Nach bestätigter Stripe-Zahlung und Vertragsbestätigung erhalten Sie für jede Stelle einen eigenen Auskunftsantrag.
Ihr ausgewähltes Insolvenzgericht
Der Gerichtsantrag ist ein eigenes Dokument und gehört nicht zu diesem KSV-/CRIF-ZIP. Falls Sie ihn noch nicht erstellt haben, können Sie direkt zur Eingabe und Kontrolle zurückkehren. Gericht und Geschäftszahl bleiben übernommen.
Technische Erstellung – Gesamtbetrag–9,90 € je eigenständigem Auskunftsantrag. Kein Abonnement; die gesetzliche Auskunft direkt bei der Stelle ist grundsätzlich kostenlos.
Getrennte Anträge für jede Stelle.
Die Bestellgebühr betrifft ausschließlich die freiwillige technische Formularerstellung. Kein automatischer Versand und keine Garantie für eine bestimmte Antwort oder Löschung.
Vertrags- und Rücktrittsinformationen
Sie zahlen für die technische Erstellung von separaten DSGVO-Auskunftsanträgen. Gesetzliche Auskünfte bei den Datenstellen selbst sind grundsätzlich kostenlos.
Nach dem Versand der Vertragsbestätigung können Sie die individuellen PDFs herunterladen. Es erfolgt kein automatischer Versand an die Empfänger.
Wie möchten Sie den Antrag übermitteln?
Derzeit können Sie die fertigen Testdokumente nur selbst herunterladen. Ein Versand durch DATENCHECK ist noch nicht freigeschaltet. Die Antworten sollen immer direkt an Sie gehen.
DATENCHECK würde nur den ausgewählten Antrag mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe über einen für die Stelle bestätigten Kanal versenden. Die Antwort geht an Sie, nicht an DATENCHECK.
Das ZIP enthält außerdem eine Anleitung. Prüfen Sie jedes Schreiben und übermitteln Sie es eigenständig an die jeweils zuständige Stelle.
SCHRITT 3 VON 6 · IHR ANTRAG
Was möchten Sie erreichen?
Was möchten Sie mit dem Antrag erreichen? Tippen Sie eine Möglichkeit an. Direkt darunter erklären wir den Zweck. Bei unbekannten Einträgen empfehlen wir meist zuerst eine Auskunft.
Worum geht es bei Ihrer Anfrage an die Polizei?
Wählen Sie die Situation, die am besten passt. Sie müssen die Gesetze nicht kennen. Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie die offiziellen Informationen.
Was passiert danach? Sie wählen Auskunft, Berichtigung oder Löschung. DATENCHECK kann einen eigenen Entwurf vorbereiten. Eine Auskunft darf aus gesetzlichen Gründen begrenzt werden. Das Schreiben wird nicht automatisch versendet.
Sind Sie sich bei der zuständigen Polizeistelle oder dem Verfahren nicht sicher? Prüfen Sie zuerst die offiziellen Datenschutzinformationen der Polizei. DATENCHECK entscheidet die Zuständigkeit nicht automatisch.
Empfohlener erster Schritt
Empfohlen: Erst Auskunft anfordern
Sie müssen nicht wissen, ob ein falscher Eintrag vorhanden ist. Mit einer Auskunft können Sie die tatsächlichen personenbezogenen Daten erfahren.
Weitere Antragsarten anzeigen – nur falls Sie schon konkrete Daten oder Gründe kennen
Berichtigung, Löschung und andere Rechte können ebenfalls sinnvoll sein. Ob ihre gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss im jeweiligen Fall geprüft werden.
Preis für die technische Formularerstellung:Wird berechnet …
Ihre Auskunft oder Ihr Antrag direkt bei der Stelle ist grundsätzlich kostenlos. Der Preis betrifft nur die freiwillige technische Erstellung durch DATENCHECK. Keine Garantie auf Löschung oder eine positive Entscheidung.
Wir helfen Ihnen, passende Auswahlmöglichkeiten zu finden. Sie müssen keine internen Vermerke oder Akten kennen. Bitte geben Sie vor der Freigabe noch keine vertraulichen Daten ein.
Diese Daten fragen wir gezielt an
Wir verlangen Auskunft über personenbezogene Daten, die zur gewählten Situation und zum Unternehmen passen – soweit vorhanden und rechtlich herauszugeben.
Sie erhalten nur die Angaben, die der Verantwortliche im konkreten Fall rechtmäßig herausgeben muss. DATENCHECK ruft Ihre Daten nicht selbst ab und verspricht keine Kredit- oder Tarifverbesserung.
Diese Frage wird in das Auskunftsschreiben aufgenommen.
Sie müssen Ihre gespeicherten Daten nicht kennen.
Wählen Sie einfach, was auf Sie zutrifft. DATENCHECK formuliert den passenden Antrag – ohne zu behaupten, dass tatsächlich ein falscher Eintrag vorhanden ist.
Unser Vorschlag: Zuerst herausfinden, was gespeichert ist.
Mit einem Auskunftsantrag erhalten Sie grundsätzlich Informationen über die Daten. Danach können Sie gegebenenfalls gezielt eine Löschung oder Berichtigung beantragen. Auskunft und Löschung werden nicht in einem Antrag vermischt.
Wir formulieren den Umfang für Sie.
Der Entwurf bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten, für die eine Löschungsvoraussetzung besteht. Das Unternehmen muss prüfen, ob rechtliche Aufbewahrungspflichten oder Ausnahmen entgegenstehen.
Welche Datenbereiche interessieren Sie?Mehrere möglich
Diese Bereiche sind nur eine Beschreibung Ihres Wunsches. DATENCHECK behauptet nicht, dass das Unternehmen dort tatsächlich Daten gespeichert hat.
Keine Fachbegriffe, Aktenzeichen oder genauen Einträge nötig. Im Test bitte nur erfundene Angaben.
Wenn Sie Ihre Daten noch nicht kennen, können Sie dieses Feld bei einer Auskunft leer lassen.
Nicht alle Daten dürfen sofort gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere Ausnahmen können einer Löschung entgegenstehen.
SCHRITT 5 VON 6 · IHR ABSENDER
Wer stellt diesen Antrag?
Damit das Unternehmen Sie zuordnen und antworten kann, braucht es Ihre Kontaktdaten. Bei echten Anträgen kann zusätzlich ein Identitätsnachweis erforderlich sein. Hier nur fiktive Testdaten eingeben.
Absender – für die FormularerstellungBitte nur Ihre eigenen Angaben eingeben
Damit die Stelle weiß, für wen Sie Auskunft oder eine Änderung beantragen.
Für die Zuordnung und eine mögliche Antwort. Übermittlungsweg und Identitätsnachweis hängen von der Stelle ab.
Identität und Unterlagen
Je nach Empfänger können zusätzlich Geburtsdatum, Unterschrift, eine Identitätsprüfung oder ein Nachweis zur Namens-/Adressänderung erforderlich sein. Ausweis und Meldezettel werden nicht pauschal angefordert. Im aktuellen Test können keine Ausweisdaten hochgeladen oder versendet werden; vor einem echten Antrag muss der sichere Nachweisweg der Stelle geprüft werden.
Hilft der Stelle dabei, Ihre Person eindeutig zuzuordnen.
Nur wenn vorhanden; damit die Firma Ihren früheren Vertrag schneller findet. Keine Nummer erfinden müssen.
Benötige ich Unterlagen oder eine Unterschrift?
Unterlagen und Unterschrift vor der Antragstellung prüfen
Leistungsgrenze: DATENCHECK stellt technisch ausgefüllte Entwürfe bereit. Die kostenlose direkte Auskunft beim Empfänger bleibt möglich. Keine Rechtsberatung, keine garantierte Löschung und keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten. Strittige Ansprüche, individuelle Rechtsprüfung sowie Vertretung vor Behörden und Gerichten gehören nicht zum DATENCHECK-Angebot. Für diese Fälle wird kein kostenpflichtiger DATENCHECK-Rechtsservice angeboten.
Die Anforderungen werden zur gewählten Stelle angezeigt. Angaben zum Ausweis oder zur Unterschrift werden nicht pauschal vorausgesetzt.
Die konkrete Vorgabe zur Identitätsprüfung und Unterschrift ist vor der Einreichung mit der Stelle abzuklären.
Wichtig: Diese Auswahl hilft bei der Vorbereitung. Sie ersetzt weder Identitätsprüfung noch eine gültige Unterschrift. Der sichere Dokumentenupload ist noch nicht freigegeben; bitte keine Ausweise oder sonstigen Nachweise hochladen.
Die Dateien bleiben ausschließlich auf Ihrem Gerät. DATENCHECK liest nur Dateinamen, Format und Größe; die Inhalte werden nicht geöffnet, gespeichert oder gesendet.
SCHRITT 6 VON 6 · ABSCHLUSS
Antragsübersicht
IN VORBEREITUNG
DATENCHECK bereitet den individuellen Antrag mit den richtigen Formulierungen vor. Der vollständige Brieftext und der Download werden erst nach einer bestätigten Zahlung freigeschaltet.
Technische Erstellung Ihres Antrags
EMPFAENGER UND FORMULAR
–
GESAMTPREIS
Noch nicht festgelegt
ZAHLUNGSSTATUS
Nicht bezahlt
Die Bestellung ist noch nicht freigegeben. Sie können bis dahin kostenlos die offiziellen Auskunftswege nutzen.
Informationen vor der kostenpflichtigen Bestellung
Sie bezahlen ausschließlich die technische Erstellung eines standardisierten Antrags. Die direkte Antragstellung bei der Stelle ist grundsätzlich kostenlos; eine Löschung oder positive Entscheidung wird nicht garantiert.
Gesamtpreis:–
Einmalzahlung, kein Abo. Digitale PDF-Bereitstellung nach bestätigter Zahlung und Vertragsbestätigung.
Die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger muss vor Freigabe des Downloads erfolgen.
◇
DATENCHECK · TestkasseReiner Funktionstest, keine echte Zahlung
DEMO
Technische Formularerstellung–
Empfänger–
Beispielbetrag (nicht verbindlich)19,90 €
Tatsächlich abgebucht0,00 €
Dies ist keine echte Zahlungsseite. Es werden weder eine Bank noch Stripe kontaktiert. Du benötigst keine Kreditkarte. Eine simulierte Zahlung erzeugt keine Rechnung und keinen Kaufvertrag.
Dieser Schritt ist noch nicht zur Bestellung freigegeben.
Der ausgewählte Empfänger und die Formularart können überprüft werden. Es werden keine Zahlungen verlangt und keine Unterlagen versendet. Eine kostenlose direkte Anfrage ist über die amtlichen beziehungsweise offiziellen Wege möglich.
Beispielbetrag: 19,90 € · Tatsächlich bezahlt: 0,00 € · Keine Rechnung und kein Kaufvertrag.
Wie möchten Sie den Antrag versenden?
Im aktuellen Test: PDF selbst herunterladen. Ein Versandauftrag an DATENCHECK ist noch nicht verfügbar. Der Empfänger soll Ihnen direkt antworten, nicht DATENCHECK.
Die Übermittlung wäre erst nach Ihrer Freigabe und Prüfung des Empfängerkanals möglich. Antworten gehen direkt an Sie.
Dokument freigegeben: Sie können das ausgefüllte PDF herunterladen. Es ist als fiktiver Test gekennzeichnet und wurde nicht automatisch an den Empfänger versendet.
Vorschau Ihres fiktiven Dokuments
Das Dokument ist ausschließlich ein fiktiver Testentwurf und wurde an niemanden versendet.
✓
Ihr Antrag ist vorbereitet – so geht es weiterNur Information. Im Test wurde nichts verschickt.
1
PDF öffnen und kontrollieren
Prüfen Sie Empfänger, Antragstyp und Ihre Angaben. Im aktuellen Test steht auf dem PDF „FIKTIVES TESTDOKUMENT“ – es ist nicht zum Versand vorgesehen.
2
Den richtigen Kontakt bestätigen
Bei echtem Betrieb muss der Empfänger und der zulässige sichere Übermittlungsweg stimmen. Lassen Sie Identitätsunterlagen nur auf dem sicheren Weg übermitteln, den die Stelle verlangt.
Antrag selbst versenden – Versandservice später optional
Im aktuellen Test wird nichts versendet. Im späteren Betrieb können Sie den Antrag selbst versenden oder, falls für diesen Empfänger verfügbar, DATENCHECK ausdrücklich nur mit dem Versand beauftragen. Die Antwort soll direkt an Sie gehen.
4
Antwort selbst erhalten – neuer Auftrag nur auf Wunsch
Bei DSGVO-Auskunft gilt grundsätzlich eine einmonatige Antwortfrist; bei zulässiger Verlängerung muss die Stelle informieren. Bei Polizei und Europol können andere Fristen und Einschränkungen gelten.
Derzeit wird ausschließlich mit fiktiven Testangaben gearbeitet. Der Preis, die verbindliche Bestellung, der rechtliche Leistungsumfang sowie die sichere Verarbeitung echter Kundendaten müssen vor dem Echtbetrieb eingerichtet sein.
Ihre Vorgänge in dieser Browser-Sitzung
So funktioniert DATENCHECK
◉1. Situation auswählen
Wählen Sie das Anliegen, das Sie beschäftigt.
▥2. Zuständige Stelle wählen
Wir zeigen Ihnen mögliche Empfänger.
✓3. Antrag erhalten
Erhalten Sie einen vorbereiteten Entwurf zur Kontrolle.
Was DATENCHECK für Sie vorbereitet
▤AuskunftGespeicherte Daten◷SpeicherdauerFristen erfragen✎BerichtigungFehler korrigieren⌫Löschung oder WiderspruchAntrag vorbereiten
✓Für Menschen in Österreich
RATGEBER · FÜR ÖSTERREICH
Was tun, wenn Daten Probleme machen?
Konkrete nächste Schritte, kostenlose offizielle Auskunftswege und Informationen zu Speicherdauer, Berichtigung oder Löschung.
Ratgeber sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die gesetzlichen Datenschutzrechte sind grundsätzlich kostenlos.
◇
Privater ServiceUnabhängige Formularvorbereitung
⚖
Keine RechtsberatungKeine anwaltliche Vertretung
⌂
Keine BehördeKeine staatliche Verbindung
✓
Keine ErfolgsgarantieEntscheidung liegt beim Empfänger
Über DATENCHECK: unser Service und seine Grenzen
ÖSTERREICH · PRIVATER SERVICE
Klare Hilfe bei der Vorbereitung. Keine falschen Versprechen.
DATENCHECK unterstützt bei der technischen Zusammenstellung von Anfragen zu personenbezogenen Daten. Wir sind keine staatliche Stelle und ersetzen keine Rechtsberatung.
Was wir anbieten
Orientierung zu üblichen Auskunftswegen, Auswahl möglicher Empfänger sowie Vorbereitung standardisierter Anfrage- und Formularentwürfe.
Was wir nicht zusagen
Keine Vertretung vor Gericht oder Behörden, keine verbindliche Rechtsprüfung, keine garantierte Löschung und keine Zusage einer Kredit- oder Vertragsbewilligung.
Sie müssen keinen Eintrag kennen, um Auskunft anzufordern.
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO kann grundsätzlich ohne Begründung ausgeübt werden. Sie erfahren damit, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Erst anhand der Antwort lässt sich sinnvoll prüfen, ob ein Eintrag falsch, unvollständig oder unter gesetzlichen Voraussetzungen zu löschen ist.
Was kann ich von KSV oder CRIF erfahren?
Soweit vorhanden: personenbezogene Bonitäts- und Zahlungsdaten, verfügbare Quellen, Speicherfristen und Empfänger. Ein bezahlter Behörden-InfoPass ist nicht dasselbe wie Ihre grundsätzlich kostenfreie Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Kann die Bank den Ablehnungsgrund erklären?
Sie können Ihre personenbezogenen Antrags- und Bewertungsdaten anfordern. Bei einschlägigen rein automatisierten Entscheidungen bestehen zusätzliche Informations- und Prüfungsrechte. Ein allgemeines Recht auf jede interne Kreditentscheidung besteht nicht.
Kann ich alte Daten einfach löschen lassen?
Alte Daten sind nicht automatisch rechtswidrig. Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung nach Art. 17 DSGVO und Widerspruch oder Einschränkung haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Kann ich die Datenweitergabe verbieten?
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und die tatsächlich identifizierbaren Empfänger verlangen. Eine pauschale Sperre jeder künftig rechtmäßigen Bonitätsauskunft ist nicht garantiert.
Was kostet das Recht auf Auskunft?
Die eigene Auskunft ist grundsätzlich ein gesetzliches, zunächst unentgeltliches Recht. DATENCHECK bietet als zusätzliche kostenpflichtige Leistung die technische Orientierung, Empfängerzuordnung und Formularerstellung an. Aktuell sind Bestellungen und Zahlungen noch nicht freigegeben. Bitte verwenden Sie bis zur Freigabe keine echten personenbezogenen Daten.