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Privatkonkurs beendet: Welche Daten bleiben?

Nach einem abgeschlossenen Verfahren können gerichtliche Veröffentlichungen und private Bonitätsdaten unterschiedliche Speicherregeln haben.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Finden Sie den gerichtlichen Abschluss und das relevante Aktenzeichen.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie den gerichtlichen Status und den Zeitpunkt nach der Insolvenzordnung.
  2. Kontrollieren Sie getrennt, ob die Insolvenzdatei noch öffentlich Einsicht gewährt.
  3. Holen Sie bei KSV und CRIF eigene Auskünfte zu gespeicherten Verfahren ein.
  4. Lassen Sie gerichtliche Sonderanträge oder komplexe Fristen von einer befugten Fachperson prüfen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Gerichtsbeschluss, Aktenzeichen, Zahlungsplan, Nachweise der Erfüllung, Auskunfteiantworten. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Für die Einsicht in die Insolvenzdatei ist § 256 IO mit seinen unterschiedlichen Fristanknüpfungen maßgeblich.

Diese Grenze ist wichtig

Eine Löschung bei KSV/CRIF folgt nicht automatisch aus dem Ende der öffentlichen Edikt-Einsicht.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich beraten kostenlos. Sie sind für Fragen rund um Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren und Gericht die geeignetere Anlaufstelle als ein privater Formularservice.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Verschwindet der Konkurs automatisch überall?

Nein. Die öffentliche Insolvenzdatei und die Daten privater Auskunfteien sind rechtlich und technisch getrennte Bereiche.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung