Notieren Sie Datum, Produkt und welche Bank den Antrag abgelehnt hat.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Fordern Sie Auskunft zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten bei der Bank an.
- Fragen Sie nach Datenquellen, Empfängern und gegebenenfalls automatisierten Entscheidungen.
- Prüfen Sie gesondert, ob KSV- oder CRIF-Daten vorliegen.
- Vergleichen Sie die erhaltenen Angaben, bevor Sie eine Berichtigung verlangen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Ablehnungsschreiben, verwendete Kontaktdaten, Datum des Antrags, vorhandene Auskünfte. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.
Wann sollte ich handeln?
Nach Zugang der Absage können Sie eine Auskunft einholen; die Antwortfrist beginnt grundsätzlich mit Eingang des Antrags.
Diese Grenze ist wichtig
Keine Zusage, dass eine Bank nach Datenberichtigung einen Kredit gewährt. Die bankinterne Risikopolitik bleibt gesondert.
Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK
Bei einem Bankstreit sollten Sie zunächst die Bank selbst kontaktieren. Für bestimmte ungelöste Streitigkeiten gibt es die freiwillige kostenlose Bankenschlichtung. Nicht jede Kreditabsage fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.
Was kann ich kostenlos selbst machen?
Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.
Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.
Häufige Frage
Kann die Bank den Ablehnungsgrund immer vollständig offenlegen?
Nicht jede bankinterne Entscheidung muss als umfassende Begründung offengelegt werden. Auskunft über personenbezogene Daten und Informationen zu bestimmten automatisierten Entscheidungen können aber relevant sein.
Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen
Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.
- Österreichische Datenschutzbehörde – Betroffenenrechte
- KSV1870 – Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- CRIF – kostenlose Selbstauskunft
- Datenschutzbehörde – kostenlose Formulare und Muster
Passende Anfrage vorbereiten
Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.
Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung