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Alte Google-Suchergebnisse zur Person entfernen lassen?

Manche Suchergebnisse verweisen auf alte oder unrichtige personenbezogene Inhalte. Zwischen Quellwebsite und Suchmaschine ist zu unterscheiden.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Notieren Sie die konkreten URLs, Suchbegriffe und warum der Inhalt betroffen macht.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie zunächst, ob der ursprüngliche Websitebetreiber für eine Berichtigung oder Entfernung ansprechbar ist.
  2. Unterscheiden Sie rechtmäßige öffentliche Inhalte von unrichtigen Daten.
  3. Prüfen Sie getrennt die Möglichkeiten der Suchmaschinen-Entlistung.
  4. Bei komplexen Abwägungen zu öffentlichem Interesse holen Sie fachliche Beratung.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Konkrete Fundstellen, Datum, Screenshots und sachliche Nachweise. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Reagieren Sie zunächst auf die konkrete Quelle; für dringende Risiken zusätzliche Schutzwege prüfen.

Diese Grenze ist wichtig

Eine Entlistung bei einer Suchmaschine entfernt den ursprünglichen Inhalt nicht zwingend.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Für bestimmte Verbraucherstreitigkeiten kommt eine unabhängige Schlichtungsstelle in Betracht. Bei Datenschutzfragen ist die Datenschutzbehörde die offizielle Anlaufstelle.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Muss die Suchmaschine jeden unliebsamen Treffer entfernen?

Nein. Rechte auf Löschung und Entlistung sind mit anderen Rechten und Interessen abzuwägen.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung