DSGVO-Auskunft nach Art. 15: Schritt für Schritt
Sie dürfen grundsätzlich erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Verantwortlicher über Sie verarbeitet. Der Antrag ist normalerweise kostenlos.
Ratgeber lesen ›DSGVO-Berichtigung nach Art. 16: Fehler korrigieren
Unrichtige personenbezogene Daten können grundsätzlich berichtigt und unvollständige Daten gegebenenfalls ergänzt werden. Der Fehler sollte nachvollziehbar benannt werden.
Ratgeber lesen ›DSGVO-Löschung nach Art. 17: Voraussetzungen und Grenzen
Ein Löschungsrecht besteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und ist nicht mit einer generellen Löschung aller Daten gleichzusetzen.
Ratgeber lesen ›DSGVO-Widerspruch nach Art. 21: Was ist möglich?
Bei bestimmten Rechtsgrundlagen ist ein Widerspruch aus einer besonderen persönlichen Situation möglich. Für Direktwerbung gelten weitreichendere Regeln.
Ratgeber lesen ›Wer hat meine Daten erhalten? Empfänger erfragen
Ein Auskunftsantrag kann grundsätzlich auch Informationen zu Empfängern personenbezogener Daten umfassen. Die tatsächlichen Empfänger müssen beim verantwortlichen Unternehmen ermittelt werden.
Ratgeber lesen ›Speicherdauer erfragen: Wann werden Daten gelöscht?
Viele Betroffene möchten vor allem wissen, wann Informationen verschwinden. Die DSGVO sieht Auskünfte zur geplanten Speicherfrist oder zu deren Festlegungskriterien vor.
Ratgeber lesen ›Keine Antwort auf DSGVO-Auskunft: Was tun?
Werden Auskunftsanfragen ignoriert, sollten zuerst Eingang, Frist und mögliche Verlängerungen nachvollzogen werden.
Ratgeber lesen ›Beschwerde bei der Datenschutzbehörde vorbereiten
Wenn Betroffenenrechte nicht erfüllt werden, kann eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde in Betracht kommen.
Ratgeber lesen ›DSGVO-Auskunft kostenlos: Was kostet ein externer Service?
Das gesetzliche Auskunftsrecht ist grundsätzlich kostenlos. Ein privater Service darf klar abgegrenzte zusätzliche Vorbereitungsleistungen anbieten.
Ratgeber lesen ›Offizielle Informationen
Gesetzliche Datenschutzrechte können Sie grundsätzlich selbst und kostenlos geltend machen.