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DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung

Kostenlose Betroffenenrechte praktisch und verständlich nutzen.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung

9 Ratgeber

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Datenschutzrechte

DSGVO-Auskunft nach Art. 15: Schritt für Schritt

Sie dürfen grundsätzlich erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Verantwortlicher über Sie verarbeitet. Der Antrag ist normalerweise kostenlos.

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Datenschutzrechte

DSGVO-Berichtigung nach Art. 16: Fehler korrigieren

Unrichtige personenbezogene Daten können grundsätzlich berichtigt und unvollständige Daten gegebenenfalls ergänzt werden. Der Fehler sollte nachvollziehbar benannt werden.

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Datenschutzrechte

DSGVO-Löschung nach Art. 17: Voraussetzungen und Grenzen

Ein Löschungsrecht besteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und ist nicht mit einer generellen Löschung aller Daten gleichzusetzen.

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Datenschutzrechte

DSGVO-Widerspruch nach Art. 21: Was ist möglich?

Bei bestimmten Rechtsgrundlagen ist ein Widerspruch aus einer besonderen persönlichen Situation möglich. Für Direktwerbung gelten weitreichendere Regeln.

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Datenschutzrechte

Wer hat meine Daten erhalten? Empfänger erfragen

Ein Auskunftsantrag kann grundsätzlich auch Informationen zu Empfängern personenbezogener Daten umfassen. Die tatsächlichen Empfänger müssen beim verantwortlichen Unternehmen ermittelt werden.

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Datenschutzrechte

Speicherdauer erfragen: Wann werden Daten gelöscht?

Viele Betroffene möchten vor allem wissen, wann Informationen verschwinden. Die DSGVO sieht Auskünfte zur geplanten Speicherfrist oder zu deren Festlegungskriterien vor.

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Datenschutzrechte

Keine Antwort auf DSGVO-Auskunft: Was tun?

Werden Auskunftsanfragen ignoriert, sollten zuerst Eingang, Frist und mögliche Verlängerungen nachvollzogen werden.

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Datenschutzrechte

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde vorbereiten

Wenn Betroffenenrechte nicht erfüllt werden, kann eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde in Betracht kommen.

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Datenschutzrechte

DSGVO-Auskunft kostenlos: Was kostet ein externer Service?

Das gesetzliche Auskunftsrecht ist grundsätzlich kostenlos. Ein privater Service darf klar abgegrenzte zusätzliche Vorbereitungsleistungen anbieten.

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Offizielle Informationen

Gesetzliche Datenschutzrechte können Sie grundsätzlich selbst und kostenlos geltend machen.