Halten Sie Datum und Art der gerichtlichen Entscheidung fest.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Lesen Sie den rechtskräftigen Beschluss genau und sichern Sie ihn.
- Prüfen Sie in der öffentlichen Insolvenzdatei den dortigen Status.
- Ermitteln Sie, welche Informationen KSV und CRIF noch verarbeiten.
- Stellen Sie erforderlichenfalls sachliche Auskunfts- oder Berichtigungsanfragen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Beschluss zum Abschöpfungsverfahren, gerichtliche Verfahrensnummer, Auskünfte. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.
Wann sollte ich handeln?
Die Einsichtsregel hängt insbesondere von den Vorgaben in § 256 IO ab.
Diese Grenze ist wichtig
Der Abschluss eines Abschöpfungsverfahrens ist kein allgemeines Löschversprechen an alle privaten Unternehmen.
Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich beraten kostenlos. Sie sind für Fragen rund um Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren und Gericht die geeignetere Anlaufstelle als ein privater Formularservice.
Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.
Was kann ich kostenlos selbst machen?
Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.
Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.
Häufige Frage
Sind alle Bonitätsdaten nach einer Restschuldbefreiung weg?
Nicht zwangsläufig. Öffentliche und private Datenspeicherung müssen jeweils gesondert überprüft werden.
Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen
Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.
- RIS – § 256 Insolvenzordnung
- Ediktsdatei der österreichischen Justiz
- Österreichische Datenschutzbehörde – Betroffenenrechte
- Datenschutzbehörde – kostenlose Formulare und Muster
Passende Anfrage vorbereiten
Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.
Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung