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Bewerberdaten beim Arbeitgeber: Auskunft und Aufbewahrung

Auch nicht erfolgreiche Bewerbungen können personenbezogene Daten enthalten. Speicherdauer und Rechte sind vom konkreten Verarbeitungskontext abhängig.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Dokumentieren Sie Ihre Bewerbung, Absage und den Kontakt des Arbeitgebers.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Erfragen Sie, welche Bewerberdaten und Quellen der Arbeitgeber gespeichert hat.
  2. Prüfen Sie die angegebenen Speicherzwecke und Fristen.
  3. Berichtigen Sie gegebenenfalls sachlich falsche Angaben.
  4. Für arbeitsrechtliche Ansprüche wenden Sie sich an die Arbeiterkammer oder befugte Fachpersonen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Bewerbung, Absage, Datenschutzinformation und relevanter Schriftverkehr. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Nach Bewerbungsabschluss kann eine Auskunft zum aktuellen Datenbestand sinnvoll sein.

Diese Grenze ist wichtig

Datenschutzanfragen ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung und begründen nicht automatisch ein Anstellungsrecht.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Für bestimmte Verbraucherstreitigkeiten kommt eine unabhängige Schlichtungsstelle in Betracht. Bei Datenschutzfragen ist die Datenschutzbehörde die offizielle Anlaufstelle.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Müssen Bewerberdaten unmittelbar nach einer Absage gelöscht werden?

Nicht pauschal; die zulässige Dauer hängt von Zweck, Rechtsgrundlage und möglichen Ansprüchen ab.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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