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Verarbeitung einschränken nach Art. 18 DSGVO

Neben Löschung und Berichtigung kann unter bestimmten Bedingungen eine Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Identifizieren Sie genau die personenbezogenen Daten und den Streitpunkt.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie bei unbekanntem Inhalt zuerst eine Auskunft an.
  2. Prüfen Sie, ob ein gesetzlicher Grund für eine Einschränkung vorliegen könnte, etwa eine bestrittene Richtigkeit.
  3. Beschreiben Sie die konkrete betroffene Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen.
  4. Dokumentieren Sie die Antwort und lassen Sie strittige Rechtsfolgen fachlich prüfen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Datenauskunft, Angaben zum Streit über Richtigkeit oder Zulässigkeit. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Kann während eines belegten Datenstreits relevant sein, abhängig von Art. 18 DSGVO.

Diese Grenze ist wichtig

Einschränkung bedeutet nicht immer vollständige Sperre oder sofortige Löschung des Datensatzes.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Für bestimmte Verbraucherstreitigkeiten kommt eine unabhängige Schlichtungsstelle in Betracht. Bei Datenschutzfragen ist die Datenschutzbehörde die offizielle Anlaufstelle.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Ist Einschränkung dasselbe wie Löschung?

Nein. Einschränkung betrifft grundsätzlich die weitere Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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