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Falscher Forenbeitrag oder Profilangabe über mich

Ein öffentlicher Beitrag kann unrichtige persönliche Daten enthalten. Die passende Anlaufstelle ist häufig zunächst die Quelle des Inhalts.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Sichern Sie die konkrete Fundstelle und prüfen Sie, ob persönliche Daten oder bloße Meinung betroffen sind.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Kontaktieren Sie die Plattform oder den veröffentlichten Verantwortlichen.
  2. Erfragen Sie auf offiziellem Weg die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  3. Verlangen Sie bei tatsächlich falschen Daten eine konkrete Berichtigung oder prüfen Sie die Löschung.
  4. Bei Ehrverletzung oder anderen Rechtsfragen holen Sie fachliche Hilfe.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

URLs, Screenshots, Zeitpunkt der Veröffentlichung, sachliche Nachweise. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Dokumentieren Sie die Veröffentlichung vor der Kontaktaufnahme.

Diese Grenze ist wichtig

Meinungsäußerungen, Pressefreiheit und Löschrechte können sich überschneiden; DATENCHECK entscheidet diese Abwägung nicht.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Für bestimmte Verbraucherstreitigkeiten kommt eine unabhängige Schlichtungsstelle in Betracht. Bei Datenschutzfragen ist die Datenschutzbehörde die offizielle Anlaufstelle.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Kann ich jeden negativen Beitrag nach DSGVO löschen lassen?

Nein. Es kommt darauf an, ob und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung