Lassen Sie sich nach Möglichkeit schriftlich bestätigen, welches Produkt verweigert wurde.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Ermitteln Sie, ob es um ein gewöhnliches Konto oder ein Basiskonto geht.
- Fordern Sie Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten bei der Bank an.
- Prüfen Sie, ob Kontaktdaten, Identitätsangaben oder frühere Einträge falsch sind.
- Für Fragen zum Anspruch auf ein Basiskonto wenden Sie sich an eine befugte Verbraucherberatungsstelle.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Antragsbestätigung, Ablehnung, Ausweisdaten nur soweit für sichere Identifizierung erforderlich. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.
Wann sollte ich handeln?
Fragen Sie nach Ablehnung zeitnah nach und bewahren Sie die Kommunikation auf.
Diese Grenze ist wichtig
Eine DSGVO-Auskunft ersetzt keine Prüfung des Verbraucherkontenrechts und garantiert keine Kontoeröffnung.
Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK
Bei einem Bankstreit sollten Sie zunächst die Bank selbst kontaktieren. Für bestimmte ungelöste Streitigkeiten gibt es die freiwillige kostenlose Bankenschlichtung. Nicht jede Kreditabsage fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.
Was kann ich kostenlos selbst machen?
Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.
Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.
Häufige Frage
Kann eine Auskunft eine Kontoeröffnung erzwingen?
Nein. Eine Auskunft klärt gespeicherte Daten; vertragliche Ansprüche erfordern eine eigenständige Prüfung.
Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen
Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.
- Österreichische Datenschutzbehörde – Betroffenenrechte
- Datenschutzbehörde – kostenlose Formulare und Muster
Passende Anfrage vorbereiten
Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.
Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung