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Negativer Bonitätseintrag: Erst prüfen, dann handeln

Ein vermuteter negativer KSV-/CRIF-Eintrag ist noch keine bestätigte Tatsache. Der erste Schritt ist die verlässliche Datenauskunft.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Notieren Sie, woher die Vermutung stammt, etwa eine Kredit- oder Vertragsabsage.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie eine Eigenauskunft bei den tatsächlich relevanten Auskunfteien an.
  2. Vergleichen Sie Meldungen, Forderungsstatus, Quellen und Datum.
  3. Fordern Sie bei Fehlern eine sachliche Berichtigung mit Nachweisen.
  4. Bei rechtlich unzulässiger Speicherung kann eine getrennte Löschungsanfrage folgen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Ablehnungen, Auskunft, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Zuerst vollständige Auskunft abwarten, sofern keine dringende eigene Frist entgegensteht.

Diese Grenze ist wichtig

Weder eine negative Meldung noch ein abgeschlossener Vertrag führt automatisch zu sofortiger Löschung.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Bei einer vermuteten Datenschutzrechtsverletzung finden Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über den Beschwerdeweg. Zuvor sollten Sie nach Möglichkeit die betroffene Auskunftei selbst kontaktieren.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Was mache ich, wenn ich nicht weiß, wo der Eintrag steht?

Beginnen Sie mit den möglichen Datenquellen der Ablehnung und holen Sie Auskünfte bei der Bank sowie gegebenenfalls KSV und CRIF ein.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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