KSV1870-Auskunft nach DSGVO: kostenloser Weg
Für KSV1870 gibt es einen eigenen offiziellen Zugang zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Ein kostenpflichtiger InfoPass ist davon zu unterscheiden.
Ratgeber lesen ›CRIF-Selbstauskunft in Österreich: Anleitung
Die CRIF-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO wird vom Unternehmen kostenlos angeboten. Das Ergebnis ist getrennt von Bankvermerken zu beurteilen.
Ratgeber lesen ›Negativer Bonitätseintrag: Erst prüfen, dann handeln
Ein vermuteter negativer KSV-/CRIF-Eintrag ist noch keine bestätigte Tatsache. Der erste Schritt ist die verlässliche Datenauskunft.
Ratgeber lesen ›Wann wird ein negativer Eintrag gelöscht?
Die Speicherdauer hängt von Datenart, Zweck, Rechtsgrundlage und Einzelfall ab. Ein fixer Löschtermin kann nicht pauschal zugesagt werden.
Ratgeber lesen ›Forderung bezahlt, aber noch als offen gemeldet
Eine erledigte Forderung, die weiterhin als offen erscheint, kann sachlich unrichtig sein. Der genaue Inhalt der Meldung entscheidet.
Ratgeber lesen ›Falsche Person oder Adresse in der Bonitätsauskunft
Namensgleichheiten, veraltete Adressen und Zuordnungsfehler können erhebliche Folgen haben. Wichtig ist eine präzise Identifizierung des betroffenen Datensatzes.
Ratgeber lesen ›Bonitätsscore verstehen: Welche Daten zählen?
Ein Score ist keine einzelne Schuld. Er kann auf einem Bewertungsverfahren beruhen, über das Betroffene Informationen nach der DSGVO verlangen können.
Ratgeber lesen ›KSV und CRIF: Warum zwei Auskünfte sinnvoll sein können
KSV1870 und CRIF sind unterschiedliche Unternehmen mit eigenständiger Datenverarbeitung. Eine Auskunft bei nur einer Stelle zeigt nicht zwingend alle Informationen der anderen.
Ratgeber lesen ›Offizielle Informationen
Gesetzliche Datenschutzrechte können Sie grundsätzlich selbst und kostenlos geltend machen.