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CRIF-Selbstauskunft in Österreich: Anleitung

Die CRIF-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO wird vom Unternehmen kostenlos angeboten. Das Ergebnis ist getrennt von Bankvermerken zu beurteilen.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Beginnen Sie beim CRIF-Serviceportal statt bei einem Drittanbieter.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie die personenbezogenen Daten über das offizielle CRIF-Portal an.
  2. Kontrollieren Sie Vollständigkeit, Quellen, Empfänger, Status und Speicherdauer.
  3. Notieren Sie Fragen zu veralteten oder fehlerhaften Angaben.
  4. Reichen Sie gegebenenfalls erst danach eine separate Berichtigung oder Löschungsanfrage ein.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

CRIF-Antwort, Konto- oder Forderungsunterlagen, Zahlungsbestätigungen. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Der kostenlose Auskunftsantrag kann jederzeit gestellt werden; Antwort grundsätzlich binnen eines Monats.

Diese Grenze ist wichtig

Nicht jeder negative Score oder jedes gespeicherte Datum begründet automatisch einen Löschungsanspruch.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Bei einer vermuteten Datenschutzrechtsverletzung finden Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über den Beschwerdeweg. Zuvor sollten Sie nach Möglichkeit die betroffene Auskunftei selbst kontaktieren.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Ist die CRIF-Selbstauskunft kostenlos?

Ja. CRIF beschreibt die Art.-15-Auskunft für Privatpersonen ausdrücklich als kostenlos.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung