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KSV1870-Auskunft nach DSGVO: kostenloser Weg

Für KSV1870 gibt es einen eigenen offiziellen Zugang zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Ein kostenpflichtiger InfoPass ist davon zu unterscheiden.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Nutzen Sie zunächst den amtlichen beziehungsweise offiziellen kostenlosen Auskunftsweg unter ksv.at/15.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Wählen Sie ausdrücklich die Art.-15-Auskunft und nicht versehentlich ein anderes Produkt.
  2. Folgen Sie den Identifizierungsangaben der Auskunftei.
  3. Speichern Sie die Antwort vollständig und prüfen Sie Daten, Quellen, Empfänger und Speicherdauer.
  4. Wenn etwas falsch ist, formulieren Sie einen gesonderten Berichtigungsantrag.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Antwort der Auskunftei, frühere Kreditdaten, Belege für bezahlte Forderungen. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Bei unbeantworteter Anfrage gilt grundsätzlich die DSGVO-Frist ab Eingang; Verlängerungen können möglich sein.

Diese Grenze ist wichtig

DATENCHECK ersetzt nicht die kostenlose Selbstauskunft und ist nicht mit KSV1870 verbunden.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Bei einer vermuteten Datenschutzrechtsverletzung finden Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über den Beschwerdeweg. Zuvor sollten Sie nach Möglichkeit die betroffene Auskunftei selbst kontaktieren.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Muss ich für eine KSV-Auskunft bezahlen?

Die Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich kostenlos. Gesonderte Produkte können kostenpflichtig sein.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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