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Wer hat meine Daten erhalten? Empfänger erfragen

Ein Auskunftsantrag kann grundsätzlich auch Informationen zu Empfängern personenbezogener Daten umfassen. Die tatsächlichen Empfänger müssen beim verantwortlichen Unternehmen ermittelt werden.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Notieren Sie, welches Unternehmen Ihre Daten möglicherweise weitergegeben hat.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie eine Auskunft über Daten, Quellen und Empfänger an.
  2. Fragen Sie nach den Zwecken und Kategorien der Übermittlung.
  3. Prüfen Sie, welche Empfänger und Zeitpunkte aus der Antwort hervorgehen.
  4. Richten Sie weitere Anfragen an festgestellte Datenverarbeiter, falls nötig.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Bekannte Geschäftsbeziehung, Werbekontakte, schriftliche Hinweise auf Weitergaben. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Empfängerinformationen können direkt in einer ersten Art.-15-Anfrage mit angefordert werden.

Diese Grenze ist wichtig

Nicht behaupten, dass jede Datenübermittlung rechtswidrig oder nachträglich vollständig rückgängig zu machen ist.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Kann ich erfahren, an wen meine Daten gesendet wurden?

Art. 15 DSGVO umfasst grundsätzlich Informationen zu Empfängern beziehungsweise Empfängerkategorien, mit den jeweils geltenden Grenzen.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung