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DSGVO-Auskunft nach Art. 15: Schritt für Schritt

Sie dürfen grundsätzlich erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Verantwortlicher über Sie verarbeitet. Der Antrag ist normalerweise kostenlos.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Bestimmen Sie, welches Unternehmen oder welche Stelle die Daten vermutlich verarbeitet.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Stellen Sie eine verständliche Art.-15-Auskunftsanfrage an den Verantwortlichen.
  2. Fragen Sie nach Daten, Zwecken, Quellen, Empfängern und Speicherfrist beziehungsweise Kriterien.
  3. Bewahren Sie Sende- und Eingangsbeleg auf.
  4. Kontrollieren Sie die Antwort und stellen Sie erst danach gegebenenfalls einen gesonderten Korrekturantrag.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Name, sichere Antwortadresse, Datum des Antrags und gegebenenfalls notwendige Identifikation. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Grundsätzlich Antwort binnen eines Monats; unter Voraussetzungen um zwei Monate verlängert.

Diese Grenze ist wichtig

Keine pauschale Ausweiskopie versenden; zusätzliche Identifikation muss erforderlich und angemessen sein.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Ist ein DSGVO-Auskunftsantrag kostenpflichtig?

Grundsätzlich nein. DATENCHECK ist ein freiwilliger privater Vorbereitungsdienst und bietet keinen exklusiven Zugang zu diesem Recht.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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