✓DATENCHECKIhre Daten. Ihre Rechte. Ihre Möglichkeiten. Privater Service · Österreich
RATGEBER · ÖSTERREICH · PRIVATER SERVICE

DSGVO-Widerspruch nach Art. 21: Was ist möglich?

Bei bestimmten Rechtsgrundlagen ist ein Widerspruch aus einer besonderen persönlichen Situation möglich. Für Direktwerbung gelten weitreichendere Regeln.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Ermitteln Sie den konkreten Verarbeitungszweck und die Grundlage.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Stellen Sie bei unbekannter Datenlage eine Auskunftsanfrage.
  2. Unterscheiden Sie Direktwerbung von anderen Verarbeitungszwecken.
  3. Formulieren Sie gegebenenfalls den Widerspruch mit konkreten Umständen.
  4. Sichern Sie die Antwort und klären Sie Ausnahmen bei einem Streitfall.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Werbenachricht, Datenschutzinformation, genaue Datenverarbeitung. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Direktwerbung kann grundsätzlich jederzeit widersprochen werden.

Diese Grenze ist wichtig

Kein generelles Verbot jeder rechtmäßigen Datenverarbeitung oder notwendigen Vertragsabwicklung behaupten.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Ist Widerspruch dasselbe wie alle Daten löschen?

Nein. Ein Widerspruch bezieht sich auf bestimmte Verarbeitungen; die Rechtsfolgen hängen vom konkreten Fall ab.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung