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DSGVO-Löschung nach Art. 17: Voraussetzungen und Grenzen

Ein Löschungsrecht besteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und ist nicht mit einer generellen Löschung aller Daten gleichzusetzen.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Ermitteln Sie, welche konkreten personenbezogenen Daten betroffen sind.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie gegebenenfalls zunächst den Datenbestand per Art.-15-Auskunft.
  2. Klären Sie, warum die Verarbeitung Ihrer Ansicht nach nicht mehr zulässig oder erforderlich ist.
  3. Richten Sie eine getrennte Löschungsanfrage an den Verantwortlichen.
  4. Bitten Sie bei Ablehnung um Begründung und Informationen zur weiteren Speicherfrist.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Datenauskunft, Vertragsende, tatsächliche Erledigung und gegebenenfalls relevante Belege. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Ein Antrag ist möglich, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; feste pauschale Fristen gibt es nicht.

Diese Grenze ist wichtig

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und andere Ausnahmen können einer Löschung entgegenstehen.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Kann ich alle Bankdaten sofort löschen lassen?

Nein. Die Voraussetzungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten müssen für die betroffenen Daten geprüft werden.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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