Suchen Sie den Nachweis, wann die Anfrage tatsächlich zugegangen ist.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob der Antrag beim richtigen Verantwortlichen einging.
- Beachten Sie die einmonatige Grundfrist und eine mögliche mitgeteilte Verlängerung.
- Erinnern Sie sachlich an die ausstehende Antwort und bewahren Sie Nachweise auf.
- Prüfen Sie bei anhaltender Verletzung die Beschwerdemöglichkeiten der Datenschutzbehörde.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Versandbeleg, Eingangsbestätigung, Kopie des Antrags, weitere Korrespondenz. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.
Wann sollte ich handeln?
Grundsätzlich ein Monat ab Eingang; eine Verlängerung ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Diese Grenze ist wichtig
Nicht pauschal nach exakt 30 Kalendertagen einen sicher gewonnenen Rechtsverstoß behaupten.
Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK
Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.
Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.
Was kann ich kostenlos selbst machen?
Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.
Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.
Häufige Frage
Was kann ich tun, wenn ein Unternehmen nicht antwortet?
Nach Prüfung von Eingang und Fristen ist eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich.
Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen
Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.
- Österreichische Datenschutzbehörde – Betroffenenrechte
- Datenschutzbehörde – kostenlose Formulare und Muster
Passende Anfrage vorbereiten
Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.
Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung