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DSGVO-Auskunft kostenlos: Was kostet ein externer Service?

Das gesetzliche Auskunftsrecht ist grundsätzlich kostenlos. Ein privater Service darf klar abgegrenzte zusätzliche Vorbereitungsleistungen anbieten.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Prüfen Sie zuerst, ob das offizielle kostenlose Formular für Sie genügt.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Nutzen Sie die DSB-Muster oder Portale der betroffenen Unternehmen.
  2. Vergleichen Sie bei einem privaten Angebot genau Leistung und Preis.
  3. Achten Sie darauf, ob Versand, Auswertung oder weitere Anträge gesondert wären.
  4. Entscheiden Sie frei, ob Sie überhaupt eine Zusatzleistung benötigen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Offizielle Formulare, Leistungsbeschreibung des gewählten Dienstes. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Die kostenlose Anfrage an den Verantwortlichen ist in der Regel der erste Schritt.

Diese Grenze ist wichtig

Ein privater Anbieter darf nicht so wirken, als sei die Bezahlung Voraussetzung zur Rechtsausübung.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Die österreichische Datenschutzbehörde informiert über die Betroffenenrechte, kostenlose Muster und den Beschwerdeweg. DATENCHECK ist nicht mit der Behörde verbunden.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Warum bietet DATENCHECK eine kostenpflichtige Leistung an?

Nur für die optionale technische Aufbereitung eines Antragsentwurfs; die gesetzlichen Rechte bleiben grundsätzlich kostenlos.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung