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Falsche Person oder Adresse in der Bonitätsauskunft

Namensgleichheiten, veraltete Adressen und Zuordnungsfehler können erhebliche Folgen haben. Wichtig ist eine präzise Identifizierung des betroffenen Datensatzes.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Markieren Sie genau, welche Identitätsangabe oder Forderung falsch zugeordnet scheint.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Fordern Sie eine vollständige Auskunft bei der betroffenen Stelle an.
  2. Prüfen Sie Namensvarianten, Anschrift und Referenzen.
  3. Reichen Sie einen konkreten Berichtigungsantrag mit geeigneten Nachweisen ein.
  4. Kontrollieren Sie später schriftlich, ob der Datensatz korrigiert wurde.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Auskunft, Meldebestätigung soweit erforderlich und sichere Belege zur betroffenen Forderung. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Bei einer möglichen Personenverwechslung möglichst früh einen nachvollziehbaren Antrag stellen.

Diese Grenze ist wichtig

Ausweise und Meldezettel nicht wahllos an unbekannte Adressen schicken. Nutzen Sie den offiziellen sicheren Weg.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Bei einer vermuteten Datenschutzrechtsverletzung finden Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über den Beschwerdeweg. Zuvor sollten Sie nach Möglichkeit die betroffene Auskunftei selbst kontaktieren.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Kann ich einen fremden Eintrag aus meiner Auskunft berichtigen lassen?

Wenn Daten unrichtig Ihrer Person zugeordnet wurden, kann das Berichtigungsrecht relevant sein. Die Korrektur sollte konkret begründet werden.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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