Fragen Sie sachlich, ob ausschließlich automatisierte Verarbeitung an der Entscheidung beteiligt war.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Fordern Sie Auskunft zu automatisierten Entscheidungen einschließlich gegebenenfalls aussagekräftiger Informationen über involvierte Logik an.
- Unterscheiden Sie automatisierte Unterstützung von vollständig automatisierten Entscheidungen.
- Sichern Sie Ablehnung und Antwort der Bank.
- Bei strittiger Rechtslage holen Sie spezialisierte Beratung ein.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Ablehnungsschreiben, Antrag, Antwort auf die Auskunftsanfrage. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.
Wann sollte ich handeln?
Anfragen können nach der Ablehnung gestellt werden; im Zweifel zuerst die Art der Entscheidung klären.
Diese Grenze ist wichtig
Nicht jede softwaregestützte Bonitätsprüfung ist automatisch eine ausschließlich automatisierte Entscheidung nach Art. 22.
Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK
Bei einem Bankstreit sollten Sie zunächst die Bank selbst kontaktieren. Für bestimmte ungelöste Streitigkeiten gibt es die freiwillige kostenlose Bankenschlichtung. Nicht jede Kreditabsage fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.
Was kann ich kostenlos selbst machen?
Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.
Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.
Häufige Frage
Habe ich immer Anspruch auf Einsicht in den gesamten Algorithmus?
Nein. Informationsrechte sind konkret geregelt und stehen nicht pauschal einer Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gleich.
Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen
Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.
- Österreichische Datenschutzbehörde – Betroffenenrechte
- Datenschutzbehörde – kostenlose Formulare und Muster
Passende Anfrage vorbereiten
Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.
Privater Service · Keine Rechtsberatung · Keine staatliche Verbindung