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KSV und CRIF: Warum zwei Auskünfte sinnvoll sein können

KSV1870 und CRIF sind unterschiedliche Unternehmen mit eigenständiger Datenverarbeitung. Eine Auskunft bei nur einer Stelle zeigt nicht zwingend alle Informationen der anderen.

Stand: November 2026Amtliche Quellen verlinktKeine Rechtsberatung
Was Sie jetzt zuerst tun können

Prüfen Sie, welche Auskunftei Ihre Bank oder Ihr Anbieter überhaupt verwendet hat.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Beginnen Sie bei der ablehnenden Stelle mit einer Datenquellenanfrage.
  2. Holen Sie, falls passend, die getrennten kostenlosen Art.-15-Auskünfte ein.
  3. Prüfen Sie unterschiedliche Datenstände und gegebenenfalls abweichende Meldungen.
  4. Richten Sie Berichtigungsanfragen jeweils an den verantwortlichen Datenverarbeiter.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Antworten von Bank, KSV und CRIF; Rechnungen oder Erledigungsnachweise. Senden Sie sensible Dokumente nur auf einem sicheren, offiziellen Weg und nur soweit tatsächlich erforderlich.

Wann sollte ich handeln?

Bei widersprüchlichen Auskünften jeden Anbieter mit konkreter Referenz anschreiben.

Diese Grenze ist wichtig

KSV- und CRIF-Daten nicht automatisch gleichsetzen und keinen zentralen „Löschknopf“ behaupten.

Weitere kostenlose Hilfe außerhalb von DATENCHECK

Bei einer vermuteten Datenschutzrechtsverletzung finden Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über den Beschwerdeweg. Zuvor sollten Sie nach Möglichkeit die betroffene Auskunftei selbst kontaktieren.

Offizielle Stelle und Voraussetzungen prüfen ↗

Prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter, ob Ihr konkreter Fall in seine Zuständigkeit fällt. Gerichtliche oder andere wichtige Fristen laufen durch eine DSGVO-Anfrage nicht automatisch anders.

Was kann ich kostenlos selbst machen?

Die gesetzlichen Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechte können grundsätzlich ohne DATENCHECK ausgeübt werden. Die österreichische Datenschutzbehörde bietet kostenlos verwendbare Muster an. Eine private technische Formularvorbereitung ist nur eine freiwillige Zusatzleistung, keine Voraussetzung zur Ausübung Ihrer Rechte.

Nach Empfehlung der österreichischen Datenschutzbehörde sollte man zuerst Auskunft verlangen und gegebenenfalls erst anschließend Berichtigung oder Löschung gesondert beantragen. Grundsätzlich ist auf einen Auskunftsantrag binnen eines Monats zu reagieren; eine gesetzlich zulässige Verlängerung ist möglich.

Häufige Frage

Genügt die Auskunft einer einzigen Auskunftei?

Nicht unbedingt: Die Datenbestände und Verantwortlichkeiten der Unternehmen unterscheiden sich.

Öffentliche Quellen und offizielle Anlaufstellen

Die folgenden Links führen direkt zu öffentlichen Quellen. DATENCHECK ist weder mit den dort genannten Auskunfteien verbunden noch eine Behörde.

Allgemeine Information, keine rechtliche Einzelfallprüfung. Bei gerichtlichen, vertraglichen oder anderen dringenden Fristen ist rechtzeitig befugte Fachberatung einzuholen. Die hier beschriebenen Schritte ersetzen keine Fristwahrung.

Passende Anfrage vorbereiten

Sie können die kostenfreien offiziellen Wege selbst nutzen oder einen technischen Formularentwurf in DATENCHECK vorbereiten. Wir garantieren keine Löschung, Kreditentscheidung oder behördliche Entscheidung.

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